Auch mit jedem Einkauf von Schulmaterialien können Sie zum Klimaschutz beitragen. Die LBV Umweltschule hat hierfür unter dem Link: https://www.lbv.de/files/user_upload/Dokumente/Umweltbildung/Umweltschule/Aktionsleitfaden_Klimawandel_im_Schulranzen.pdf einen Aktionsleitfaden erstellt.
Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, sind folgende Hinweise und Maßnahmen zu berücksichtigen:
Besondere Rahmenbedingungen für die Durchführung des Unterrichts
Innerer Schulbereich:
Einführung, Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln:
o regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
o Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
o Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
o kein Körperkontakt
o Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
o Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots
o bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
Aufforderung an die Eltern, die Kinder bei den o. g. Krankheitszeichen nicht in die Schule zu schicken.
Vermeidung von Durchmischung (Unterricht nach Möglichkeit in der gleichen Gruppe)
Schulische Ganztagsangebote und Mittagsbetreuung:
o Hausaufgabenbetreuung: wie Unterricht
o Freizeitpädagogik / Spielen / Bewegungsangebote: Vermeidung von Körperkontakt; keine gemeinsam genutzten Gegenstände
Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss sowohl bei Schulpersonal als auch bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgt. Hierfür ist ein (fach)ärztliches Attest erforderlich.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erforderlich. Außerhalb des Unterrichts (auf sog. Begegnungsflächen, d.h. den Fluren, Gängen, Toiletten, in den Pausen sowie zu Unterrichtsbeginn und –ende) sind alle in der Schule Tätigen, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher angehalten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Situationen, in denen es nicht möglich ist, den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten, kann das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zur Infektionsprävention wirksam sein. Grundsätzlich gilt, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst für die Mund-Nasen-Bedeckung aufzukommen haben.
Vorgehen bei Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers
Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (s. hierzu 1.) ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern) die von den Schulleitungen umzusetzen sind.
Die Aufklärung über psychische Erkrankungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der wir als Schule auch einen Beitrag leisten.
In einem 10-Punkte-Programm möchten wir zur Aufklärung über Depression und Angststörungen an unsere Schule Ansprech- und Beratungsangebote benennen, um so einen Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten.
- Jede*r Lehrer*in, zu dem Ihr Kind / Du Vertrauen hat/ hast insbesondere die Klassenlehrkraft
- Unsere Rektorin, Frau Barbara Geiger 09549 921100, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Unsere Beratungslehrerin, Frau Martina Hirschlein, 09548 921035, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Unsere zuständige Schulpsychologin: Frau Uta Dürrschmidt, 0951/9740117, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken
https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung.html
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulberatung/index.php
- Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
https://www.bke.de/virtual/home/startseite.html?SID=144-7F7-FD7-46C
- niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeuten (Terminservicestelle Psychotherapie: 0921 / 787765-55030)
Nähere Auskünfte zu oben genannten Einrichtungen erhalten Sie durch die, für die Schule zuständige Schulpsychologin/ den zuständigen Schulpsychologen.