Einschulung zum Schuljahr 2026/2027

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden (geboren bis 30. September 2020).

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridor-Kinder).

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder; insoweit ergeben sich keine Änderungen.

Die Schule berät die Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2026/27) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2027/28) eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr (2027/28) verschieben möchten, müssen sie dies der Schule  bis spätestens 10. April 2026 schriftlich mitteilen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Geben die Eltern bis 10. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr (2026/27) schulpflichtig.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern (nur in Absprache mit der Schule) zurückzustellen.

Ferner kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind in die Schule aufgenommen werden, das zwischen dem 01. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 geboren wurde, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Schuleinschreibung an der Grundschule Walsdorf für das Schuljahr 2026/2027

Die Schuleinschreibung an der Grundschule Walsdorf findet voraussichtlich am Freitag, 13.03.2026 zwischen 11:30 Uhr und 13.00 Uhr statt.

 

Anzumelden sind alle Kinder,

  • die bis zum 30. September 2020 geboren wurden und ihren Wohnsitz innerhalb des Schulsprengels Walsdorf haben.
  • Außerdem müssen alle Kinder angemeldet werden, die im vorigen Schuljahr zurückgestellt wurden oder
  • deren Eltern die Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/27 verschoben haben.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich zur Anmeldung kommen.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und ggf. Taufurkunde oder das Familienstammbuch mit.

Außerdem ist der Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung mitzubringen oder bis zum Schuljahresbeginn nachzureichen.

Darüber hinaus sollen Sie die Schule informieren, soweit diese Untersuchung Feststellungen erbracht hat, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben von Bedeutung sind.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums: www.km.bayern.de

 

OGS

Kinder, die in der OGS gebucht sind, können diese ab dem ersten Schultag nutzen. Hierzu wird es eine gesonderte Abfrage geben.

Zudem erhalten die Kinder in den ersten Schultagen (idealerweise zusammen mit dem Stundenplan) eine Abfrage, wie die Buchungszeiten der OGS für das restliche Schuljahr genau sein sollen.

In der ersten Schulwoche endet der Unterricht für alle Klassen jeden Tag um 11 Uhr.

 

Die Kinder, die bis 16 Uhr in der OGS gebucht sind, MÜSSEN verpflichtend am warmen Mittagessen teilnehmen (14 Uhr ist freiwillig, da kann das Essen auch mitgegeben werden). Dieses ist über die Kitafino-App zu bestellen.  

 

 

   
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